Homeoffice-Pauschale berechnen — § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG
Anzahl der Homeoffice-Tage eingeben — der Rechner ermittelt die Tagespauschale (6 Euro pro Tag, gedeckelt bei 1.260 Euro) und zeigt den Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, damit der tatsächliche Steuervorteil sichtbar wird.
Gilt für Deutschland. Gerechnet wird nach deutschem Recht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG); für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln, die dieser Rechner nicht abbildet.
Angaben zur Homeoffice-Pauschale
Tage eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Eingabe über der Kappungsgrenze von 210 Tagen — es werden trotzdem nur 1.260 € anerkannt.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Homeoffice-Pauschale, eingeführt/verbessert durch das Jahressteuergesetz 2022, gilt unbefristet ab Veranlagungszeitraum 2023). Die Tagespauschale kann nicht für einen Tag angesetzt werden, an dem zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht und dafür die Entfernungspauschale angesetzt wird — außer es steht keine andere Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung, dann sind beide Ansätze an diesem Tag zulässig. Satz 3 derselben Nummer schließt die Tagespauschale außerdem aus, soweit für dieselbe Wohnung Unterkunftskosten einer doppelten Haushaltsführung abgezogen werden können oder ein Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer nach Nummer 6b vorgenommen wird. Wer ein Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet, hat dort die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten und der Jahrespauschale von 1.260 Euro — beides statt der Tagespauschale, nicht zusätzlich.
Über dieses Werkzeug
Die Tagespauschale wird zusammen mit anderen Werbungskosten gegen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro seit 2023) verrechnet — sie bringt nur dann einen zusätzlichen Steuervorteil, wenn die gesamten Werbungskosten darüber liegen. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale pro Tag?
6 Euro pro Homeoffice-Tag, gedeckelt bei maximal 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Das entspricht einer Kappungsgrenze von 210 Tagen — darüber hinaus werden trotzdem nur 1.260 Euro anerkannt.
Wann bringt die Homeoffice-Pauschale einen echten Steuervorteil?
Nur wenn die gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale plus weitere Werbungskosten wie Arbeitsmittel oder Fortbildung) über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (seit 2023) liegen — sonst wird ohnehin automatisch der Pauschbetrag angesetzt.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale am selben Tag ansetzen?
Grundsätzlich nicht — wer an einem Tag zusätzlich die erste Tätigkeitsstätte aufsucht und dafür die Entfernungspauschale ansetzt, kann für diesen Tag keine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Ausnahme: Steht keine andere Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung, sind beide Ansätze an diesem Tag zulässig.
Seit wann gilt die Homeoffice-Pauschale in dieser Form?
Die verbesserte Regelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und gilt unbefristet ab dem Veranlagungszeitraum 2023 (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Ich habe ein häusliches Arbeitszimmer — rechnet sich die Tagespauschale trotzdem?
Nicht zusätzlich. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 EStG schließt die Tagespauschale aus, soweit ein Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer nach Nummer 6b vorgenommen wird oder für dieselbe Wohnung Unterkunftskosten einer doppelten Haushaltsführung abgezogen werden können. Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, haben Sie dort die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten und einer Jahrespauschale von 1.260 Euro. Die tatsächlichen Kosten können deutlich höher liegen als die 1.260 Euro dieses Rechners — anteilige Miete, Heizung, Strom und Renovierung. Dieser Rechner bildet nur die Tagespauschale ab; für den Arbeitszimmerfall ist er die falsche Rechnung, nicht die kleinere.
Was passiert, wenn ich mehr als 210 Homeoffice-Tage eintrage?
Die Eingabe liegt dann über der Kappungsgrenze von 210 Tagen (210 × 6 € = 1.260 €) — es werden trotzdem nur die maximalen 1.260 € als Homeoffice-Pauschale anerkannt, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tage darüber.